Dieser Beitrag soll Dich lediglich für das Thema DSGVO beim E-Mail Marketing sensibilisieren. Der Beitrag oder die Checkliste ersetzt keine Rechtsberatung und wurde auch nicht von einem Anwalt geprüft und erhebt auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt auch keine juristische Beratung dar! Die DSVGO oder andere hier zutreffende Regelungen, Verordnungen oder Gesetze etc. können sich auch nachdem dieser Beitrag erstellt wurde geändert haben. Im Zweifelsfall solltest Du konkrete Fragestellungen von einem Fachmann überprüfen zu lassen.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verzichte ich in meinen Texten auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d). Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Seit Mai 2018 gelten die Vorschriften der EU-weiten Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und noch immer sind viele Verantwortliche verunsichert, ob und wie sie E-Mail Marketing für sich nutzen können.
Beim E-Mail Marketing wird im Idealfall automatisiert mit personenbezogenen Daten gearbeitet, wodurch natürlich die Vorschriften der DSGVO einzuhalten sind. Dennoch kann E-Mail Marketing weiterhin effektiv genutzt werden, sofern man sich an die Spielregeln hält.
Die folgende Checkliste soll Dir dabei helfen, die wichtigsten Grundlagen zur Rechtslage zu beachten.
Checkliste: DSGVO konformes E-Mail Marketing
Statistische Auswertung Deines E-Mail Marketing
Die meisten E-Mail Systeme bieten auch statistische Auswertungen der E-Mails an. Diese sind nach wie vor zulässig, sofern man auch hier den Empfänger vorab transparent aufklärt. Gibt der Empfänger bei der Anmeldung eine entsprechende Einwilligung ab, ist eine statistische Auswertung zulässig. Wichtig hierbei ist aber, dass Du in Deiner Datenschutzerklärung zusätzlich transparent erklärst, welche Aspekte bei der Auswertung berücksichtigt und inwieweit Deine E-Mails individualisiert werden.
Einfache Tracking Methoden, wie beispielsweise nur das erfassen der Öffnungsraten Deiner E-Mails, sind auch ohne weitere Einverständniserklärung möglich.
FAZIT
E-Mail Marketing ist auch in Zeiten der DSGVO durchaus gewinnbringend einzusetzen und man muss auf diese tolle Marketingmöglichkeit nicht verzichten. Hält man sich an einige grundsätzliche Punkte, so kann man weiterhin E-Mail Marketing für sich einsetzen. In jedem Fall gilt: wenn Du auf der sicheren Seite sein willst, solltest Du immer eine fachkundige Person zu Rate ziehen.